Leitfaden "E-Mail-Archivierung"

(veröffentlicht auf www.BIEG-Hessen.de am 26.10.2010)

Sowohl in der Unternehmenskommunikation als auch in den täglichen betrieblichen Abläufen nimmt die elektronische Post einen immer zentraleren Stellenwert ein. Zugleich ist die Archivierung bestimmter Geschäfts-E-Mails Vorschrift. Warum E-Mail-Archivierung wichtig ist, was dabei beachtet werden muss und welche Vorteile sich daraus ziehen lassen, lernen Sie in diesem kleinen Leitfaden.

Das Minenfeld "E-Mail-Archivierung"

Sowohl in der (Unternehmens-)Kommunikation als auch in den täglichen betrieblichen Abläufen nimmt die elektronische Post (E-Mail) einen immer zentraleren Stellenwert ein. Noch dazu ist die Informationstechnologie (IT) in den letzten Jahren integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse geworden. Die Unternehmen wurden davon abhängig, dass ihre EDV ordnungsgemäß funktioniert.

Dazu kommt, dass Handels-, Steuer- und Strafrecht viele Unternehmen bei der Speicherung elektronischer Dokumente vor eine Herausforderung stellen. Beispielsweise beschreibt § 147 in der Abgabenordnung (AO), welche Dokumente wie lange nicht veränderbar aufbewahrt werden müssen: darunter „Klassiker“ wie Rechnungen, Buchungsbelege oder Inventarlisten, die zehn Jahre lang archiviert werden müssen, Handelsbriefe bzw. Geschäftsbriefe nur sechs Jahre lang und so weiter.

Datenschutz und Kommunikationsrecht setzen dabei den Speichermöglichkeiten wiederum enge Grenzen. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zweckgebunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt im § 88 (Fernmeldegeheimnis), dass das Mithören / Mitschneiden während der Übertragung nicht gestattet ist, es sei denn, es liegt eine Einwilligung der Beteiligten vor. Schließlich werden auch im Telemediengesetz (TMG) ab §§ 91 ff. Datenschutzvorschriften erhoben, die bei einer „Duldung“ der Privatnutzung von E-Mails durch die Mitarbeiter/innen einer Archivierung starke Grenzen setzen.

Das betrifft aber nicht nur große Konzerne: Durch die Verschärfung der Wirtschafts- und Steuerprüfungen seit Anfang 2009 und die immer häufigeren Datenskandale stehen gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen vor der Frage, wie sich eine regelkonforme, arbeits- und datenschutzrechtlich korrekte (E-Mail-)Archivierung planen und implementieren lässt.

Diese Entwicklungen mag nicht jeder begrüßen, doch sie einfach zu ignorieren bedeutet in der heutigen Informationsgesellschaft das wirtschaftliche Aus. Verschiedene Studien belegen, dass in vielen Unternehmen der Anteil von E-Mail an der gesamten Kommunikation - u.a. aufgrund der unkontrollierbaren Anzahl eintreffender E-Mail-Anfragen von Kunden - auf über 75% gestiegen ist.

So ist es wichtig, sowohl den Umgang und die Dimensionierung optimal auf die bestehenden und zukünftigen Geschäftsprozesse abzustimmen und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in dieser Situation zu beachten.

Weiterlesen durch ANKLICKEN DER BALKEN:

2. Bewährte Herangehensweisen

3. Backup versus Archiv

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

5. Beispiele rechtlicher Auflagen

6. Privatnutzung von E-Mail

7. Der "Komfort-Level"

8. Die Umsetzungsphase

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