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ES GIBT KEINE 100% SICHERHEIT - ABER VERNÜNFTIGE PRÄVENTION
Reduzieren Sie das Gefährdungspotential auf ein akzeptables Maß (Restrisiko), das aus betrieblicher Sicht vertretbar ist und dauerhaft von Ihnen gehalten werden kann. Erreichbar ist dies durch die Einführung eines (IT-)Risikomanagements.
Damit Informationssicherheit wirken kann, muss sie professionell organisiert, an die betrieblichen Gegebenheiten und - vor allem - an Ihre Geschäftsziele angepasst und vom Personal verstanden werden.
Minimieren Sie Risiken, vermeiden Sie Regressforderungen, sorgen Sie für eine professionelle Handhabung von Sicherheitsvorfälle und Datenpannen durch:
Einführung von individuellen Sicherheits-Standards
Einführung etablierter IS-Standards (BSI Grundschutz, PCI DSS etc.)
Erstellen von Sicherheits-Richtlinien
Durchführen der Mitarbeiter-Sensibilisierung
Beratung bei Intrusion Prevention / Einbruchserkennung
Es gibt eine Reihe von gesetzliche Verpflichtungen, die folgenden Bereiche vor dem Verlust von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu schützen:
- GESCHÄFT (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Abläufe etc.)
- COMPLIANCE (IT-gestützte Einhaltung von rechtlichen Auflagen)
- DATENSCHUTZ (Sicherstellung der umgesetzten DS-Massnahmen)
- TECHNOLOGIE (den Betrieb der IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens)
Dies lässt sich nicht nur aus Handels- und Steuerrechtlichen Vorgaben ableiten, sondern wird auch konkret im Datenschutz- und Finanzrecht gefordert. Der Jurist spricht z.B. von der "Erkennung existenzgefährdender Entwicklungen"
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